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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1.
Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Roland Koch vereinbaren
engere Zusammenarbeit beider Länder / Bayern und Hessen für Reform
des Länderfinanzausgleichs und neue EU-Finanzverfassung /
Verstärkte Kooperationen bei wichtigen Infrastrukturprojekten und
der Satellitennavigation
1. Ministerpräsidenten Horst
Seehofer und Roland Koch vereinbaren engere Zusammenarbeit beider
Länder / Bayern und Hessen für Reform des Länderfinanzausgleichs
und neue EU-Finanzverfassung / Verstärkte Kooperationen bei
wichtigen Infrastrukturprojekten und der
Satellitennavigation
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Hessens Ministerpräsident Roland Koch sehen die erfolgreiche Zusammenarbeit ihrer Länder als einen wichtigen Garant, um gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten auf Erfolgskurs zu bleiben. Bei der gemeinsamen Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung in Aschaffenburg betonten Seehofer und Koch: „Bayern und Hessen sind wirtschaftlich starke und politisch selbstbewusste Länder. Wir machen eine moderne christlich-liberale Politik und stehen für eine im besten Sinne bürgerliche Mehrheit in Deutschland. Wir arbeiten gemeinsam dafür, dass unsere Länder auch in Zukunft Motor der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Deutschland und Zugpferd für Innovationen sind, aber auch bleiben können." Beide Länder leisten mit rund 5,3 Milliarden Euro (Bayern: rund 3,4 Milliarden Euro, Hessen: rund 1,9 Milliarden Euro) einen weit überproportionalen Teil des Länderfinanzausgleichs in Deutschland. Bezogen auf die Leistungen je Einwohner steht Hessen mit 317 Euro an der Spitze, gefolgt von Bayern mit 270 Euro und Baden-Württemberg mit 140 Euro. Seehofer und Koch: „Wir werden gemeinsam dafür kämpfen, dass bei aller notwendiger Solidarität unter den Ländern auch die Interessen der Zahlerländer besser beachtet werden. Es ist schwer hinzunehmen, dass Empfängerländer mit hoch verschuldeten Haushalten sich Dinge leisten, die Bayern und Hessen aus Rücksicht auf eine nachhaltige Finanzpolitik ihren Bürgern nicht bieten können."
Als große und wichtige Länder in Deutschland sind Bayern und Hessen auch Schrittmacher bei europapolitischen Themen. Seehofer und Koch: „Die anstehende Reform des EU-Finanzsystems ist ein europäisches Schlüsselthema der nächsten Jahre. Bayern und Hessen ziehen hier am selben Strang, um ein gerechteres und transparenteres EU-Finanzsystem zu erreichen. Auch bei der EU-Agrarpolitik kämpfen wir gemeinsam für den Erhalt unserer bäuerlichen Landwirtschaft und für mehr regionale Eigenständigkeit bei der Förderung unserer Landwirtschaft in Zukunft."
Im Rahmen ihrer engen und erfolgreichen Zusammenarbeit setzen Hessen und Bayern nach den Worten Kochs und Seehofers insbesondere auch auf eine intensive Zusammenarbeit zur Stärkung der Finanzdienstleistungsstandorte und im Bereich der Satellitennavigation sowie auf ein leistungsfähiges Schul- und Bildungssystem. Ein weiterer Schwerpunkt sind laut Seehofer und Koch für beide Länder zentrale Infrastrukturprojekte wie den Ausbau der Schienenwege und der Straßen beispielsweise bei der A 3.
2. Bayern und Hessen für Grundgesetzänderung zur Neuregelung der Jobcenter / Die bisherige Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen muss fortgesetzt werden / Ausweitung und Absicherung für Optionskommunen notwendig / Grundgesetzänderung richtige Lösung für gute Betreuung aus einer Hand für Arbeitssuchende
Bayern und Hessen haben sich bei der gemeinsamen Kabinettssitzung für eine Grundgesetzänderung zur Neuordnung der sogenannten Jobcenter ausgesprochen. Beide Länder sehen in einer Grundgesetzänderung den richtigen Weg, um die enge Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften fortzusetzen sowie eine Entfristung und Ausweitung der so genannten Optionskommunen zu ermöglichen. Eine Grundgesetzänderung schafft eine dauerhaft tragfähige Rechtsgrundlage für die Organisation der Trägerschaft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Beide Länder begrüßen deshalb die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geäußerte Bereitschaft, eine rechtlich abgesicherte Regelung durch eine Grundgesetzänderung herbeiführen zu wollen.
3. Bayern und Hessen beschließen gemeinsame Eckpunkte für die Reform des EU-Finanzsystems / „EU-Haushalt transparenter und gerechter gestalten" / Entschiedene Ablehnung einer EU-Steuer
Bayern und Hessen ergreifen gemeinsam die Initiative für ein gerechtes und transparentes EU-Finanzsystem. Mit gemeinsamen Eckpunkten wollen die beiden Länder die Diskussion im Vorfeld der Entscheidung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU frühzeitig prägen. Bayerns Europaministerin Emilia Müller und Hessens Europaminister und stellvertretender Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn: „Die Reform des EU-Finanzsystems und die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sind ein europapolitisches Schlüsselthema der nächsten Jahre. Bayern und Hessen ziehen hier am selben Strang. Der EU-Haushalt muss insgesamt transparenter und gerechter gestaltet werden. Nur so können wir auch das Vertrauen der Bürger in die EU nachhaltig stärken." Besonderes Gewicht legen Bayern und Hessen dabei auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips: „Die EU darf nur im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden. Das gilt gerade auch für finanzielles Handeln. Zielgerichtete EU-Finanzierungen dürfen Kompetenzgrenzen weder direkt noch indirekt unterlaufen. Eine Politik der goldenen Zügel, mit der sich die EU in immer mehr Politikfelder einmischt, darf es nicht geben", so die beiden Europaminister. Nach den Worten von Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon und seinem hessischen Amtskollegen Karlheinz Weimar sind EU-Steuern oder -abgaben mit aller Entschiedenheit abzulehnen. „Die EU muss bei ihren Ausgaben strikte Haushaltsdisziplin wahren. Überlegungen zu EU-Steuern sind hierfür genau das falsche Signal. Zudem wären solche Belastungen für unsere Bürger Gift für Wachstum und Beschäftigung. Wir lehnen sie daher nachdrücklich ab", so Fahrenschon und Weimar.
Weitere wesentliche bayerische und hessische Forderungen sind:
• Sonderregelungen für einzelne EU-Mitglieder sollen durch einen
allgemeinen Korrekturmechanismus ersetzt werden, der allen
übermäßig belasteten EU-Nettozahlern, darunter auch Deutschland,
zugute kommt.
• Der EU-Haushalt muss zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Hierzu ist auch eine Verzahnung mit den Zielen der neuen
EU2020-Strategie erforderlich. Mit der neuen EU 2020-Strategie wird
die bisherige Lissabon-Strategie fortgeschrieben, deren Ziel es
ist, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten
wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.
• Das bestehende Verschuldungsverbot für die EU muss erhalten
bleiben.
• Zur Wahrung einer strikten Haushaltsdisziplin ist an der
bestehenden Ausgabenobergrenze von 1 Prozent des
EU-Bruttonationaleinkommens festzuhalten.
4. Hessen und Bayern fordern vom Bund genug Geld für Schiene und Straße / Posch, Zeil und Herrmann: „Bundesverkehrswegeplan ist dramatisch unterfinanziert" / Bund muss seine Investitionsmittel mindestens auf heutigem Niveau verstetigen
Bayern und Hessen fordern gemeinsam von der Bundesregierung eine bessere und ausreichende Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Die Wirtschaftsminister Martin Zeil (Bayern) und Dieter Posch (Hessen) sowie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärten am Mittwoch nach einer gemeinsamen Sitzung der beiden Kabinette: „Nach Auslaufen der Konjunkturprogramme der Bundesregierung drohen schwierige Zeiten für Schiene und Straße. Wenn die Ansätze im Bundeshaushalt ab 2011 wieder auf das Niveau von 2008 zurückfallen, reicht das bei weitem nicht für eine nachhaltige Verkehrspolitik. Infrastruktur ist ebenso wie Bildung und Innovation eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Der Bund muss seine Investitionsmittel mindestens auf dem heutigen Niveau verstetigen."
Seit vielen Jahren sei die Finanzausstattung der bundeseigenen Schienenstrecken und Fernstraßen ungenügend. Erhaltung- und Ausbau blieben hinter den Notwendigkeiten zurück, wichtige Projekte würden nicht schnell genug realisiert. „Der Bundesverkehrswegeplan ist dramatisch unterfinanziert. Die Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs, die eigentlich bis 2015 verwirklicht sein sollen, werden bei der aktuellen Planung teils mit mehreren Jahrzehnten Verspätung fertig", fassten Zeil und Posch zusammen. Posch wies darauf hin, dass Hessen sein Landesstraßenbauprogramm erheblich ausgeweitet hat: „Wir erledigen unsere Hausaufgaben. Dasselbe erwarten wir vom Bund."
„Im deutschen Straßennetz besteht noch auf Jahre erheblicher Ausbaubedarf", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Nach der Öffnung der Grenzen zum Osten hat der Verkehr auf den großen Ost-West-Straßenachsen stark zugenommen." Ein Beispiel sei die Bundesautobahn A 3, die zwischen Aschaffenburg und Biebelried und weiter bis Nürnberg dringend verbreitert werden müsse. „Mein Ziel ist es, den sechsspurigen Ausbau zwischen Aschaffenburg und Biebelried bis 2016 auf gesamter Strecke abzuschließen. Voraussetzung ist, dass der Bund die noch benötigten rund 800 Millionen Euro zeitgerecht zur Verfügung stellt." Zeil, Posch und Herrmann erklärten: „Auf keinen Fall dürfen Straße und Schiene gegeneinander ausgespielt werden. Es sind mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr für die Verkehrsinfrastruktur insgesamt notwendig. Hessen und Bayern werden den Bundesverkehrsminister bei den entsprechenden Verhandlungen nach Kräften unterstützen."
5. Kooperation der Standorte Frankfurt und München in der Finanz- und Versicherungswirtschaft beschlossen / Zeil und Posch: „Ausbau der Finanzzentren Frankfurt und München!"
Bayern und Hessen wollen gemeinsam den Finanzstandort Deutschland stärken und weiterentwickeln. Die Wirtschaftsminister Martin Zeil (Bayern) und Dieter Posch (Hessen) unterstrichen nach einer gemeinsamen Sitzung der beiden Kabinette: „Hessen und Bayern als bedeutende Bank- und Versicherungsstandorte wollen künftig noch enger zusammen arbeiten, um die Finanz- und Versicherungsstandorte München und Frankfurt deutschlandweit und international optimal zu positionieren. Ein wichtiger Baustein ist der intensive Informationsaustausch über Finanzmarktthemen. Zudem werden wir gegenüber der Bundesregierung und den Institutionen auf EU-Ebene bei nationalen, europäischen und internationalen Finanzmarktthemen gemeinsam auftreten." Zeil und Posch unterstrichen die Bedeutung der beschlossenen Zusammenarbeit für ganz Deutschland: „Durch eine engere Kooperation der Zentren Frankfurt und München bekommt der Finanzstandort Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb ein noch stärkeres Gewicht. Gerade in der derzeitigen Phase, in der auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene kontinuierlich an einer Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen gearbeitet wird, ist es wichtig, geschlossen aufzutreten und mit einer Stimme zu sprechen." Zeil und Posch weiter: „Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine klare und eindeutige Maxime festgelegt. Es soll keine unregulierten und unbeaufsichtigten Finanzprodukte, Finanzmarktakteure und Finanzmärkte mehr geben. Diese Vereinbarung gilt es konsequent umzusetzen, um Sicherheit und Stabilität auf den Finanzmärkten wiederherzustellen. Die Regularien dürfen jedoch nicht einfach ausgedehnt werden. Wir müssen sie vielmehr intelligenter und damit effizienter gestalten."
6. Lob für länderübergreifendes Netzwerk Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main / Zeil und Posch: „Regionale Zusammenarbeit im Standortwettbewerb immer wichtiger"
Hessen und Bayern werden die länderübergreifende Zusammenarbeit
in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main intensivieren. „Diese
Kooperation lohnt sich für die Menschen. Sie bringt im
internationalen Standortwettbewerb viele Vorteile für die
bayerischen und die hessischen Partner. Die Region soll durch den
gemeinsamen Auftritt als Messe- und Finanzplatz, als
Dienstleistungsstandort und wichtige Verkehrsdrehscheibe national
und international noch sichtbarer werden", erklärten Bayerns
Wirtschaftsminister Martin Zeil und sein hessischer Kollege Dieter
Posch auf einer gemeinsamen Sitzung der beiden Kabinette. Politik,
Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft engagierten sich in der
Metropolregion in zahlreichen Initiativen, sagten Zeil und Posch:
„Ein Beispiel für die vielen innovativen Projektideen ist das
„House of Logistics & Mobility" (HOLM) am Frankfurter
Flughafen. Es soll bis 2012 errichtet werden und das Logistikwissen
der gesamten Region bündeln. Über das „LogistikNetz Bayerischer
Untermain" sind über 50 Logistikunternehmen und Institutionen aus
Bayern eingebunden." Daneben sei die Gründung eines
„Automobil-Wissenschafts-Zentrums" vorgesehen. Dort sollen 300
Wissenschaftler forschen und Fachkräfte für die Logistik- und
Mobilitätsbranche ausbilden. Zeil und Posch: „Dieses Zentrum wird
einen wichtigen Beitrag leisten zur Sicherung des Standorts
Deutschlands als Innovationsmotor im Automobilsektor."
18 Landkreise in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gehören zum
Netzwerk der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Auf bayerischer
Seite sind die Stadt Aschaffenburg sowie die Landkreise
Aschaffenburg und Miltenberg beteiligt.
7. Bayerns Familienministerin Haderthauer und Hessens Familienminister Jürgen Banzer: „Kooperation bei der frühen Bildung als echtes Novum in Deutschland weiter ausbauen!"
Bayern und Hessen haben in der heutigen gemeinsamen Kabinettsitzung die seit 2004 erfolgreiche Zusammenarbeit bei der frühen Bildung bekräftigt und wollen diese weiter ausbauen. Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer und Hessens Familienminister Jürgen Banzer erklärten: „Die ersten zentralen Weichen für die Bildungsbiografie werden bereits in der frühen Kindheit gestellt. Bestmögliche Bildung von Anfang an und für alle Kinder ist daher unser gemeinsames Ziel. Dass zwei Länder über fast sechs Jahre hinweg eine so enge Kooperation im Bereich der frühen Bildung eingehen, ist in Deutschland ein Novum. Die Zusammenarbeit ist eine echte ‚win-win-Situation'. Erfahrungen mit der Umsetzung der Bildungspläne und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in beiden Ländern genutzt, sei es bei der Fortbildung der Fachkräfte, der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren oder bei der Elternpartnerschaft." Ausgangspunkt der gemeinsamen Anstrengungen in frühkindlicher Bildung war der vom Bayerischen Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) seit 2001 entwickelte Bildungs- und Erziehungsplan, dessen Qualitätskriterien in Bayern seit 2005 Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen sind. Auf der Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans wurde vom IFP der „Bildungs- und Erziehungsplan von 0 bis 10 Jahren in Hessen" entwickelt. Das IFP hat auch die Implementierung dieses Planes, der im Januar 2008 der hessischen Fachpraxis übergeben werden konnte, die Fortbildung der Fachkräfte sowie die Evaluation in Hessen begleitet. Bayern und Hessen prüfen, inwieweit die Ergebnisse der umfangreichen Evaluation der Fortbildungsmaßnahmen gemeinsam noch intensiver genutzt werden können.
8. Kultusminister Spaenle und Kultusministerin Henzler wollen Eigenverantwortung der Schulen ausbauen
Bayern und Hessen stärken die Eigenverantwortung der Schulen. Dies unterstrichen Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und seine Kollegin Kultusministerin Dorothea Henzler für Hessen. „Wir wollen, dass die Schulfamilien vor Ort pädagogische Konzepte entwickeln und umsetzen, Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie Personalentwicklung betreiben", fasste Kultusminister Spaenle die Ziele für die Schulen in Bayern zusammen. Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler betonte: „Die Schulen erhalten so die Möglichkeit, in einer demokratischen Kultur die eigenen Angelegenheiten in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen selbst zu regeln und selbst zu verantworten."
An Bayerns Schulen wurde bisher bereits eine Reihe von Maßnahmen
zugelassen, um ihre Verantwortung für Schul- und
Unterrichtsqualität zu stärken. So können die Schulen als Ergebnis
des Schulversuchs „MODUS 21" die Stundentafel flexibel gestalten
und die Form der Leistungserhebungen modifizieren. Minister Spaenle
machte aber klar: „Eigenverantwortete Schulen sind und werden keine
autonomen Schulen." Das Kultusministerium werde die Schulen auf
ihrem Weg und in ihrer pädagogischen Arbeit auch künftig begleiten.
Die Schulaufsicht müsse ihre Aufgabenschwerpunkte aber hin zu mehr
Beratung und Mediation wandeln. Er ergänzte: „Mehr
Eigenverantwortung der Schule vor Ort muss aber auch eng mit der
Übernahme von Verantwortung für die Qualität von Schule und
Unterricht einhergehen". Um diese zu prüfen und zu stärken diene in
Bayern u. a. das Instrument der externen Evaluation. Minister
Spaenle: „Externe Evaluation ist eine Voraussetzung dafür, den
Schulen mehr Selbstverwaltung und Eigenständigkeit zu
übertragen."
Einer wachsenden Eigenverantwortung könnten folgende Elemente
dienen:
• Formen der Direktbewerbung, die den Schulen Einfluss auf die
Besetzung der Lehrerstellen sichern,
• eine mittlere Führungsebene mit Personalverantwortung,
• Personalkosten-Budgets
• und Sachmittelbudgets jeweils für die einzelne Schule.
Bei der Besetzung der Lehrerstellen wird der Freistaat allerdings sicherstellen müssen, dass der Auftrag, für gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in ganz Bayern zu sorgen, eingehalten wird. Deshalb wird der Staat für Schulen in strukturschwachen Gebieten ebenso die Lehrkräfte zur Verfügung stellen wie für die in Ballungsgebieten.
Um ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden zu können,
sollen die Schulleitungen in Zukunft in Managementaufgaben geschult
werden.
In einer Pilotphase will der Freistaat geeignete Maßnahmen für mehr
Eigenverantwortung testen, bevor den bayerischen Schulen die
entsprechenden Maßnahmen empfohlen werden. Ab dem Schuljahr
2010/2011 werden die Maßnahmen umgesetzt.
In Hessen ist das Projekt der „Selbstständigen Schule" ein
wesentlicher Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU und
FDP. Durch die größere Selbstständigkeit der Schulen solle, so
Ministerin Henzler, die Qualität von Unterricht und Erziehung
deutlich gesteigert werden: „Die Schulen können entsprechend den
Bedingungen vor Ort ein eigenes Profil entwickeln und dabei selbst
den besten Weg zur Optimierung ihrer Schulqualität finden." Für
Schulen, die sich für diesen Weg entschieden, würden Freiheiten und
Anreize geschaffen, die sich im Wesentlichen auf vier Bereiche
bezögen:
• Personalmanagement
• Budgetmanagement
• Qualitätsmanagement
• Organisationsstruktur und Organisationsentwicklung.
Die Entwicklung und Sicherung der Qualität in den Schulen erfolge auf der Grundlage einheitlicher Standards und der in den jeweiligen Schulprogrammen festgelegten Ziele für Erziehung und Unterricht. Interne und externe Evaluationen gäben die entscheidenden Hinweise zur Weiterentwicklung. „Für die Umsetzung der in der Schule entwickelten pädagogischen, didaktischen, fachlichen und organisatorischen Tätigkeiten sollen die Schulen die erforderlichen Mittel erhalten", kündigte Ministerin Henzler an. In einem Schulbudget würden nach Möglichkeit die Landes- und die Schulträgermittel zusammengefasst und selbstverantwortlich gehandhabt. Die Staatlichen Schulämter verwalteten diese Mittel treuhänderisch. Über die Verausgabung der Mittel habe die Schule gegenüber dem Land und den Kommunen Rechenschaft abzulegen.

