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Pressemitteilung
Pschierer: Startschuss für die Online-Veröffentlichung des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts
„Mit diesen kostenfreien Services machen wir die Arbeit des Gesetz-
und Verordnungsgebers rund um die Uhr für die Bürger, Unternehmen
und Kommunen noch transparenter und schneller zugänglich!“ betont
Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, IT-Beauftragter der
Bayerischen Staatsregierung, am Montag (1.3.) in der Bayerischen
Staatsbibliothek anlässlich des Startschusses für die Erweiterung
der Verkündungsplattform Bayern und des Bürgerservice BAYERN-RECHT
Online.
Ein Jahr nach der Inbetriebnahme der Verkündungsplattform Bayern
steht nunmehr auch das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt in
elektronischer Fassung kostenfrei für jedermann zur Verfügung.
Bayern war im Januar vergangenen Jahres das erste Land in
Deutschland, das einen derartigen Service im Internet anbot. „Die
Nutzerzahlen sprechen für sich: Im ersten Jahr der Einrichtung
wurden die auf der Verkündungsplattform eingestellten Amtsblätter
rund 300.000 Mal heruntergeladen. Zum Info-Dienst, der per E-Mail
über die Neuerscheinung eines Amtsblatts informiert, gibt es
derzeit rund 20.000 Anmeldungen!“, so Pschierer.
Mit der Erweiterung der Verkündungsplattform geht auch eine
Neugestaltung des Bürgerservice BAYERN-RECHT Online einher, über
den ab sofort für alle bayerischen Gesetze und Verordnungen
aktuelle Fassungen im Volltext abgerufen werden können.
Verkündungsplattform und Bürgerservice sind elektronisch
miteinander verknüpft, sodass zu jeder im Gesetz- und
Verordnungsblatt veröffentlichten Änderungsnorm auch die
zugehörigen Volltexte zur Verfügung stehen.
„Die im Auftrag der Bayerischen Staatskanzlei von der Bayerischen
Staatsbibliothek betriebene Verkündungsplattform sowie der in
Zusammenarbeit mit der Saarbrückener juris GmbH aufgebaute
Bürgerservice leisten wichtige Beiträge zur Stärkung des
eGovernment. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass diese
Angebote im Internet auch breit genutzt werden.“ schloss
Pschierer.
Die Verkündungsplattform ist unter www.verkuendung.bayern.de zu
erreichen, der Bürgerservice BAYERN-RECHT Online unter
www.bayern-recht.de .