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1. Bericht zur Wohnraumförderung: Erfolgreicher „Wohnungspakt Bayern“ wird mit 2018 beschlossener Wohnungsbauoffensive fortgeführt // Anstrengungen der Staatsregierung für „Mehr Wohnraum für alle“ erfolgreich verstärkt. Im DHH 2019/2020 sind Wohnraumfördermittel in Höhe von 1,7 Milliarden Euro weiter auf Rekordniveau
1. Bericht zur Wohnraumförderung: Erfolgreicher „Wohnungspakt Bayern“ wird mit 2018 beschlossener Wohnungsbauoffensive fortgeführt // Anstrengungen der Staatsregierung für „Mehr Wohnraum für alle“ erfolgreich verstärkt. Im DHH 2019/2020 sind Wohnraumfördermittel in Höhe von 1,7 Milliarden Euro weiter auf Rekordniveau
Der Freistaat Bayern fördert den Wohnungsbau weiterhin intensiv. Die Zahlen beweisen, dass die bayerische Wohnungsbauoffensive wirkt: Im Jahr 2018 wurden Baugenehmigungen für 73.313 Wohnungen erteilt (bzw. die Genehmigungsfreistellung festgestellt). Damit wurde die Zielgröße von 70.000 Wohnungen wieder deutlich übertroffen. Für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land bietet die Staatsregierung mit dem „Wohnungspakt Bayern“ weiterhin attraktive Förderangebote. Der „Wohnungspakt Bayern“ besteht aus drei Säulen:
1. Staatliches Sofortprogramm
Mit dem staatlichen Sofortprogramm plant und baut der Freistaat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen – und das erfolgreich bereits seit Ende 2015. Bayernweit entstehen im Rahmen dieses Sofortprogramms an rund 40 Standorten in ganz Bayern insgesamt etwa 760 Wohnungen. Mit Ausgaben von bislang rund 60 Millionen Euro bis zum 31. Januar 2019 konnten schon jetzt 27 der bayernweit rund 40 geplanten Wohnanlagen fertiggestellt und rund 1.750 Personen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
2. Kommunales Wohnraumförderungsprogramm
Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) wurde erstmals ein Wohnraumförderungsprogramm aufgelegt, das sich speziell an die Städte und Gemeinden zur Schaffung von Sozialwohnungen richtet. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden mit Mitteln des KommWFP der Neubau und die Modernisierung von insgesamt 2.645 Mietwohnungen gefördert. Mehr als 60 Prozent der Förderanträge kamen von Gemeinden aus dem ländlichen Raum. Das ursprünglich bis 2019 befristete Programm wird im Rahmen der Wohnungsbauoffensive bis 2025 fortgeführt. Dafür werden 2019 bis 2025 mindestens 1,05 Milliarden Euro eingesetzt.
3. Staatliche Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung
Mit der staatlichen Wohnraumförderung unterstützt die Staatsregierung die Schaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum, den Bau von Wohnplätzen für Studierende und die Bildung von Wohneigentum. Die staatliche Wohnraumförderung wendet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Investoren und Selbstnutzer. Seit Beginn des Wohnungspaktes (Oktober 2015) wurden der Neubau von 10.700 barrierefreien Mietwohnungen, die Schaffung von 1.162 Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung sowie der Neubau und Erwerb von 4.450 Eigenwohnungen und rund 4.200 Wohnplätzen für Studierende gefördert.
Mittelfristig wird sich der Bestand der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim GmbH, Stadibau GmbH und Siedlungswerk Nürnberg GmbH von aktuell 15.731 auf bis zu 28.500 Wohnungen erhöhen. Dafür sind Investitionen von über 3,4 Milliarden Euro geplant. Die am 18. Juli 2018 neu gegründete BayernHeim GmbH entwickelt aktuell 17 Projekte an 12 Standorten mit rund 2.600 Wohnungen. Das sind mehr als ein Viertel des Unternehmensziels von rund 10.000 Wohnungen. Weitere 13 Projekte in neun Gemeinden sind in Vorbereitung. Die Stadibau GmbH entwickelt rund 1.900 Wohnungen, zusätzlich werden 158 Wohnungen bis Ende 2019 in die Vermietung gehen. Die Siedlungswerk Nürnberg (SWN) GmbH entwickelt rund 1.200 Wohnungen, davon werden bis Ende 2019 insgesamt 400 Wohnungen vermietet.
2. Fahrplan für Neuerlass der Mieterschutzverordnung / Breite Datengrundlage für die Mietpreisbremse / Einbindung von Mieter- und Eigentümerverbänden
Der Ministerrat befasste sich heute mit dem Fahrplan für den Neuerlass der Mieterschutzverordnung. Sie soll möglichst noch im Sommer verabschiedet werden, um Mieterinnen und Mieter in Wohngegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt vor überhöhten Mietkostensteigerungen zu schützen.
Bayern hat 2015 als eines der ersten deutschen Länder die Mietpreisbremse eingeführt und mit einer Mieterschutzverordnung präzisiert. Diese Verordnung wird nun auf Basis einer breiten Datengrundlage neu erlassen, um die Mietpreisbremse in Bayern langfristig auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Zur Ermittlung und Auswertung der dafür notwendigen Daten hat die Staatsregierung ein externes Institut mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Damit auch noch nicht statistisch erfasste regionale Besonderheiten und aktuelle örtliche Entwicklungen zutreffend erfasst werden, soll außerdem die Wohnungsmarkt-Expertise vor Ort in den Kommunen für die Erstellung des Gutachtens genutzt werden. Zu diesem Zweck wird das federführende Staatsministerium der Justiz zeitnah dem Bayerischen Gemeinde-, Städte- und Landkreistag sowie betroffenen Verbänden wie dem Mieterbund und dem Eigentümerverband Haus und Grund Gelegenheit geben, zum vorliegenden Zwischenstand des Gutachtens Stellung zu nehmen. Nach dieser Einbindung von Kommunen und Verbänden wird dann festgestellt, in welchen bayerischen Städten und Gemeinden der Wohnungsmarkt als angespannt zu qualifizieren ist. Auf dieser fundierten Grundlage und unter Einbindung der betroffenen Mieter- und Eigentümerverbände wird dann die Staatsregierung zügig die neue Mieterschutzverordnung erlassen.
3. Ministerrat beschließt Weiterentwicklung der bifa Umweltinstitut GmbH / Förderung soll deutlich aufgestockt werden / verstärkter Technologietransfer im Bereich Umwelttechnologien
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag des Umweltministeriums beschlossen, die bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) in Augsburg weiterhin in Form einer staatlichen Beteiligungs-GmbH fortzuführen. Mit dem Konzept „bifa – fit for future“ soll die GmbH zukunftsorientiert ausgerichtet und der Technologietransfer im Bereich der Umwelttechnologien ausgeweitet werden. Im Zentrum werden dabei die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie die Beratung von Unternehmen, Behörden und Kommunen stehen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, will der Freistaat ab 2020 die bisherige jährliche Förderung in Höhe von einer halben Million Euro deutlich auf bis zu 1,1 Millionen Euro pro Jahr aufstocken.
Mit der Beteiligung an der bifa fördert der Freistaat Bayern auch in Zukunft den technischen Umweltschutz, insbesondere durch den wissenschaftlich-technischen Technologietransfer in und gemeinsam mit bayerischen Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise die Verfahrenstechnik, der integrierte betriebliche Umweltschutz, sowie eine nachhaltige Abfallwirtschaft. Ziel ist eine wirksame Verknüpfung von praxisgerechter Entwicklung und Beratung einerseits und anspruchsvoller Forschung andererseits.
Die bifa wurde 1991 gegründet. Gesellschafter der bifa sind der Freistaat Bayern (75,0 %), die Industrie- und Handelskammer Schwaben (12,5 %) sowie die Stadt Augsburg (12,5 %).